Rechtsanwaltsbüro Ralf Hollstein

Leistungsspektrum

Als Einzelanwalt stehe ich Ihnen grundsätzlich in allen rechtlichen Fragen zur Verfügung. Dies kann eine beratende Tätigkeit oder aber die Vertretung gegenüber Behörden und in gerichtlichen Verfahren vor allen Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht sein. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Zivil-, Arbeitsrecht und Strafrecht. Zu dem Zivilrecht gehören vor allem die Bereiche des Familienrechts, Erbrechts, Verkehrsunfallsachen, Mietrecht und das Einziehen von Forderungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter den nebenstehenden Stichworten.


Wann anwaltlichen Rat einholen?

Jeder Rechtsfall ist individuell zu betrachten. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Schlagzeilen in der Presse oder gut gemeinte Ratschläge von Freunden und Bekannten. Holen Sie sich in ihrem spezifischen Fall anwaltlichen Rat ein. Jede geringe Veränderung eines Sachverhalts kann zu einem völlig anderen Ergebnis mit zum Teil gravierenden Folgen führen. Ich bin Ihnen bei all Ihren Fragen gern behilflich.

Kein Anwalt kann jedoch alle Sachgebiete kompetent abdecken, dies ist bei der Vielfalt der gesetzlichen Vorschriften schlicht unmöglich. In Fällen in denen keine qualifizierte Vertretung möglich ist, verweise ich Sie dann an Kollegen mit entsprechendem Spezialwissen.